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Tipps & Hilfe
für Betroffene
Mit
dem CPAP-Gerät ins Krankenhaus
Besonderheiten für den CPAP-Patienten
im Krankenhaus
Muss sich ein Schlafapnoe-Patient
einem Eingriff im Krankenhaus unterziehen, so sind bei der Narkoseführung
und bei der anschließenden Behandlung
auf der Intensivstation, dem Aufwachraum und der Normalstation einige Besonderheiten
unbedingt zu beachten. Bei der Narkoseführung sollte einer Regionalanästhesie
der Vorrang eingeräumt werden. Ist eine Vollnarkose nötig, sollte
auf Inhalationsanästhetika verzichtet und die Narkose intravenös
eingeleitet werden. Sie finden hier
ein Dokument, welches Ihren Arzt detailliert aufklärt:
Download
"Infoblatt Narkoseführung", PDF, 37 KB
So sind Patient und Maske geschützt
Ist die Operation vollzogen,
muss sofort nach der Extubation wieder mit der CPAP-Therapie begonnen
werden. Darauf hinzuweisen ist auch, dass eventuell Zahnersatz
getragen werden muss (wegen Sitz der Maske). Selbstverständlich
ist im Aufwachraum und auf der Normalstation die CPAP-Therapie
fortzusetzen. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, dass Schlafapnoe-Patienten
ihr CPAP-Gerät mit
in die Klinik und zur Operation nehmen. Weitere Hinweise finden
Sie im folgenden Download:
Download "Was
ist zu beachten", PDF, 36 KB
Kleinigkeiten sind lebensentscheidend
Empfehlenswert ist, den
behandelnden Arzt und den Anästhesisten über
die diagnostizierte Schlafapnoe zu informieren und sich dies bestätigen
zu lassen. (Anmerk. d. Redaktion: Ein Beispiel für so eine Bestätigung,
steht Ihnen nachfolgend als Download zur Verfügung). Wir raten darüber
hinaus, das Pflegepersonal entsprechend zu informieren.
Download "Bestätigunsformular",
PDF, 16,8 KB
(Quelle: VdK-Fachverband
Schlafapnoe/SHG Fulda und Umgebung)
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